Service-Tipp Geschäftsreise - Beschädigter Reisepass: Was tun?
Ausweisdokumente machen bei Geschäfts- und Vielreisenden so einiges mit. Der eine oder andere Reisepass oder Personalausweis kann dann schon deutlich vor Ablauf der Gültigkeitsdauer förmlich „alt aussehen“. Doch ist auch ein beschädigter Pass noch gültig bzw. kann der schlechte Zustand des Dokumentes bei der Ein- oder Ausreise zu Problemen führen? Unser Service Tipp klärt auf. Welche Folge haben größere Beschädigungen? Was ist bei kleineren Defekten? Wann brauchen und wie bekommen Sie ein Ersatz-Dokument?
Folgende Beschädigungen führen oft zur Ungültigkeit:
- Die persönlichen Daten sind nicht mehr lesbar
- Ausweisnummer, Stempel oder Sicherheitsmerkmale sind nicht mehr zu erkennen
- Das Foto ist unkenntlich
- Beim Papier-Reisepass: Seiten fehlen/wurden herausgerissen
- Bei Personalausweisen in Kartenform als Reisedokument: Der Chip ist beschädigt und elektronisch nicht auslesbar
Was tun, wenn der Pass unterwegs beschädigt wird?
Entsteht eine der vorgenannten Beschädigung erst auf der Auslandsreise, so sollten Sie in der Botschaft ein Ersatzdokument beantragen, Dazu müssen Sie Ihre Identität allerdings anderweitig belegen können (z. B. Personalausweis statt Reisepass, Führerschein). Auch digitale Ausweiskopien, z.B. auf dem Smartphone, können helfen.
Das benötigte Ersatz-Dokument nennt sich "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland". Wie der Name schon sagt, berechtigt es nur zur direkten einmaligen Rückreise nach Deutschland (ggf. inklusive erforderlichen Umsteigens/Transit), nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Auch muss die Rückreise binnen vier Wochen erfolgen, danach endet die Gültigkeit des Ersatz-Dokumentes. Zurück in Deutschland sollten Sie sich dann für spätere Reisen um einen vollwertigen neuen Reisepass bemühen.
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Wenn ein EU-Bürger in einem Drittstaat seinen Pass verliert und es dort keine Botschaft seines Landes gibt, kann er sich auch an die Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden. Diese kann ein EU Emergency Travel Document (EU ETD) ausstellen. Damit kann er in die EU/sein Land zurückkehren.
Welche Folge haben kleinere Schäden?
Kleinere Schäden, etwa Flecken, Knicke oder Risse, machen den Pass dagegen nicht automatisch ungültig. Die bei der Grenzkontrolle eingesetzten Beamten entscheiden dann von Fall zu Fall, ob sie das Dokument akzeptieren.
Deutsche und ausländische Kontrolleure (Bundespolizei und ausländische Grenzschutz- oder Polizeikräfte) können dabei durchaus unterschiedliche Maßstäbe anlegen:
Deutsche Staatsbürger, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren wollen, werden i.d.R. weniger kritisch unter die Lupe genommen als Personen, die in ein fremdes Land einreisen möchten. Bei Letzteren können mitunter z.B. schon Defekte wie Luftblasen über dem Passbild zu Problemen führen. Ausländische Kontrolleure hegen dann schnell den Verdacht, dass das vorgelegte Ausweisdokument manipuliert sein könnte.