Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zum 3. April angepasst. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus stark reduziert.

Insbesondere die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in Innenräumen fallen weg. Ausgenommen sind besonders sensible Bereiche und die Maskenpflicht im ÖPNV. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 30. April.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte an Veranstalterinnen und Veranstalter zu prüfen, welche Hygienekonzepte sie zusätzlich umsetzen, um ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.

Weitere Informationen gibt es auf www.land.nrw.