In NRW bringt das Frühjahr neue Erleichterungen für die Durchführung von Veranstaltungen. Einige der bisherigen Corona-Einschränkungen fallen mit dem auf Bundesebene neu beschlossenen Infektionsschutzgesetz, andere hat die Landesregierung zunächst bis 2. April verlängert. Wir geben einen Überblick.

- Im Freien entfällt die Maskenpflicht bei Veranstaltungen, Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen.

- Zugangsbeschränkungen für Versammlungen entfallen ebenso wie die festen Personenobergrenzen und diverse Zugangsbeschränkungen. So können Veranstaltungen, bei denen die Auslastung auf 60 oder 75 Prozent oder auf eine absolute Zahl beschränkt war, wieder voll besetzt werden.

- Für Großveranstaltungen und Volksfeste gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+.

Weitere Informationen gibt es auf www.land.nrw.