NRW kommt wieder in Bewegung. Am 28. Mai treten die ersten Corona-Lockerungen in Kraft. Sinkende Inzidenzwerte machen es möglich. Damit ergeben sich auch wieder Perspektiven für Veranstaltungen. 

Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 sind Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Unter diesen Bedingungen sind auch Konzerte im Innenraum, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen möglich. Außen sind auch bis zu 500 Zuschauer bei Sportevents erlaubt. 

Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gibt es noch mehr Freiheiten. Dazu gehören Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine entsprechende Sitzordnung vorliegen. Sportveranstaltungen können außen mit bis zu 1.000 Zuschauern (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne Test durchgeführt werden, innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, mit negativen Tests, Sitzplan usw. Auch Tagungen und Kongresse sind dann außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. 

Eine dritte Lockerungsstufe tritt ab einer Inzidenz unter 35 in Kraft. Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Ab dem 1. September sind auch Musikfestivals, Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept sowie Tagungen und Kongresse außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Nähere Informationen gibt es unter https://www.land.nrw/corona.