Nach den Beschlüssen zwischen Bund und Ländern vom 5.3. wird die Coronaschutzverordnung NRW angepasst. Die ersten Öffnungsschritte ab 8. März orientieren sich hier grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. 

In Nordrhein-Westfalen, mit einer derzeit stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100, ist geplant, Treffen im öffentlichen Raum nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen zu ermöglichen. Auch der Handel wird partiell wieder geöffnet, teils im sog. „Terminshopping“.

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist zunächst mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen.

Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen.

Ab dem 22. März sollen nach und nach weitere Öffnungen erfolgen (u.a. Außengastronomie, Konzert- und Opernhäuser).

Alle Informationen unter http://www.land.nrw/de