Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 20. November 2020 ist die die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW außer Kraft gesetzt

Das Gericht hatte das bisherige System des Bundes zur Ausweisung von ausländischen Risikogebieten in Frage gestellt. Eine Quarantäne, so die Richter, sei nicht gerechtfertigt, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Derzeit erfolgt eine Einordnung als Risikogebiet unabhängig von einem Vergleich mit der jeweiligen Infektionslage in Deutschland.

Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden.