Auch nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Messen in Deutschland weiter durchgeführt werden. Darauf weist der AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) hin.

Zwischen Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder wurde unter anderem vereinbart, dass die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Regionen mit über 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage auf 100 begrenzt werden solle. Ausgenommen seien jedoch Veranstaltungen, für die ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept existiere. Dies, so der AUMA, sei für die in nächster Zeit geplanten Messen der Fall. Die Durchführung von Messen liege allerdings in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer.

Bund und Länder hätten aber auch keine Einschränkungen für andere Räumlichkeiten mit Geschäftszweck beschlossen, betont der AUMA, etwa für Einkaufszentren, Shopping Malls oder Warenhäuser, in denen die Abläufe mit denen in Messehallen vergleichbar seien. Quelle: www.auma.de.