Foto: Robert Kneschke/ stock.adobe.com 290463289Seit  März 2020 galten EU-weit Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten. Im Zuge der Verbesserung der weltweiten Corona- Lage hat der Rat der Europäischen Union am 30. Juni eine Empfehlung zu Lockerungen der Einreisebeschränkungen beschlossen. Diese setzt Deutschland seit dem 2. Juli um.

Aus folgenden Drittstaaten mit geringem Infektionsgeschehen ist  die Einreise wieder ohne Einschränkungen möglich: Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien und Uruguay. Diese Staatenliste wird regelmäßig aktualisiert.

Aber auch aus anderen Drittstaaten kann eine Einreise nach Deutschland für bestimmte Personengruppen oder zu wichtigen Reisezwecken erfolgen.

Einreisen dürfen z.B. deutsche Staatsangehörige/ Staatsangehörige anderer EU-Staaten, Personen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland, ausländische Fachkräfte, deren Beschäftigung aus wirtschaftlicher Sicht notwendig ist und deren Arbeit nicht aufgeschoben werden kann, Personal im Gütertransport, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,  ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann, Personal internationaler Organisationen oder Passagiere im Transitverkehr. Eine vollständige Liste ist auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.