In Nordrhein-Westfalen wurden die Anti-Corona-Maßnahmen auch im touristischen Bereich weiter gelockert.  So wurden unter anderem Reisebusreisen wieder erlaubt.

Für Busreisen gelten strenge Hygienevorschriften. Fahrgäste und Fahrer, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, sind von der Beförderung ausgeschlossen und die Kontaktdaten aller Reisenden sind zu erheben. Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren und jedem Fahrgast ist ein fester SItzplatz zuzuweisen. Bei der Besetzung von Sitzplätzen darf der Mindestabstand von 1,50 Metern nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Ist dies nicht möglich, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Diese ist auch beim Zustieg, beim Verlassen des Fahrzeugs und beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes Pflicht. Die Bordtoiletten bleiben außer Betrieb

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind  für Personen mit Wohnsitz in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien/ Nordirland bereits seit 18. Mai wieder möglich. Davor standen die Hotels im Zuge der Corona-Maßahmen vorübergehend nur Geschäftsreisenden offen.

Zwar bleiben Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt und für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Seit 30. Mai 2020 können aber Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden.

Ebenfalls seit dem 30. Mai ist auch die Öffnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern wieder möglich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt.