Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen gelockert werden. Am 18. Mai dürfen Hotels auch für Touristen wieder öffnen. Speisegaststätten konnten bereits seit 11. Mai wieder besucht werden. Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen auch Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind jetzt für Personen mit Wohnsitz in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien/ Nordirland wieder erlaubt. Bisher standen die Hotels im Zuge der Corona-Maßahmen nur Geschäftsreisenden offen.

Zwar bleiben Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt und für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Mit  Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen aber Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

Ebenfalls ab  dem 30. Mai soll auch die Öffnung von Theatern, Opern und Konzerthäusern wieder möglich sein, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt.

Dieses Vorgehen soll den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig Gesundheitsschutz sowie Planbarkeit und Verlässlichkeit für das wirtschaftliche und öffentliche Leben bieten.

Er habe immer dafür geworben, auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgeschäden der Pandemie-Bekämpfung im Blick zu behalten, so Laschet. Die stabile Lage des Gesundheitssystems und die wenigen Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen erlaubten  nun eine verantwortungsvolle Öffnung, die stufenweise und mit besonderem Blick auf die einzelnen Lebensbereiche umgesetzt werde. Grundprinzip sei, dass Erleichterungen überall dort erfolgen könnten, wo Abstand und Hygiene oder geeignete Schutzregeln zu gewährleisten seien. Damit gehe NRW weitere große Schritte in eine verantwortungsvolle Normalität bei gleichzeitigem Gesundheits- und Infektionsschutz.