Am 28. 4. tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)  in Kraft. Damit gehen nicht nur  teils erheblich höhere Bußgelder einher. Es kann auch deutlich schneller zu Fahrverboten kommen.

Innerorts gelten für Geschwindigkeits-Überschreitungen um bis zu 20 km/h doppelt so hohe Bußgelder wie bisher. Wer mindestens  21 Kilometer zu schnell fährt riskiert außerdem einen Monat Fahrverbot, außerorts ab einer Gschwindigkeitsüberschreitung von 26 Kilometern.

Teuer wird es auch für Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden: Sie müssen mit 200 Euro Bußgeld, zwei  Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Schlechte Zeiten brechen außerdem für Parksünder an: Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro, bei gleichzeitiger Behinderung 70 Euro. Für das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung werden 80 Euro fällig und es gibt zudem einen Punkt in Flensburg. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen kostet 55 Euro.

Neu ist ferner der vorgeschriebene Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern usw.: Bisher war nur ein „ausreichender Seiten­abstand“ vorgeschrieben; dieser wurde jetzt konkretisiert und liegt bei  1, 5 Metern (außerorts 2 Metern)..