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Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten sind ein heiß diskutiertes Thema. Doch was genau geht damit einher und was müssen Autofahrer jetzt wissen? Interline informiert:

1.Was ist der Hintergrund der Fahrverbote?

Bei den Diesel-Fahrverboten geht es um von der EU vorgegebene Grenzwerte für Stickstoffdioxid: Die Kommunen sind dazu verpflichtet, Luftreinhaltepläne aufzustellen, die gewährleisten, dass diese Werte eingehalten werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen der Überschreitung der EU-Grenzwerte gegen eine Reihe von Städten geklagt. Sie fordert von ihnen, strengere, wirkungsvollere Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufzunehmen, insbesondere Diesel-Fahrverbote.

In der EU gilt ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, während z.B. in den USA bis zu 100 Mikrogramm toleriert werden. Die Bundesregierung plant Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die verhindern sollen, dass bereits bei geringer EU-Grenzwert-Überschreitung, d.h. unterhalb von 50 Mikrogramm, Fahrverbote ausgesprochen werden. Das Vorhaben ist umstritten.

2. Wann kommt es zu einem Fahrverbot und wer verhängt es?

Die Verwaltungsgerichte selbst verhängen keine Fahrverbote. Sie entscheiden vielmehr darüber, ob der Luftreinhalteplan einer Stadt ausreicht, um die Grenzwerte einzuhalten. Sie prüfen dabei auch, ob in einem bestehenden Plan vorgesehene andere Maßnahmen (z.B. Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr, intelligentere Ampelschaltungen usw.) geeignet sind, die Stickstoffdioxid -Werte ausreichend zu senken. Nur wenn dies nicht der Fall ist, verpflichten die Gerichte die Kommunen dazu, ihre Pläne zu überarbeiten, erforderlichenfalls auch Fahrverbote anzuordnen. Je nach Messwerten können die Verbote einzelne Straßen oder die gesamte Innenstadt betreffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat Fahrverbote in mehreren Revisionsverfahren als grundsätzlich rechtlich zulässig eingestuft.

Die Bundesregierung möchte Fahrverbote möglichst abwenden und hat eine Reihe von Schritten auf den Weg gebracht, um die Kommunen bei der Verbesserung der Luftqualität zu unterstützen. So wurde insbesondere das seit 2017 laufende "Sofortprogramm Saubere Luft" aufgestockt: Der Bund will damit u.a. die Elektrifizierung des Verkehrs und die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme fördern, Verkehrsströme bündeln und die Umrüstung von Kommunalfahrzeugen sowie bestimmter Kleinlaster ausweiten. Für einige besonders stark belastete "Intensivstädte" wurden mit den Autobauern Gespräche über spezielle Umtauschprämien und Diesel- Nachrüstungen aufgenommen.

3. In welchen Städten gibt es Fahrverbote?

Gleichwohl wird es in einigen Städten für Diesel-Fahrer ernst: In Hamburg gibt es seit Juni dieses Jahres eine Zone mit Diesel-Fahrverbot. Stuttgart folgt im Januar, Frankfurt im Februar, Köln und Bonn im April 2019 ; die Landesregierung NRW hat hier allerdings Berufung gegen die entsprechenden Urteile eingelegt. In Berlin, Mainz, Essen und Gelsenkirchen soll es ab nächstem Sommer Fahrverbote geben. Im Ruhrgebiet wäre dann erstmals auch eine Autobahn, die A 40, davon erfasst. Klagen der Deutschen Umwelthilfe vor den Verwaltungsgerichten weiterer Städte laufen.

4. Wer ist betroffen?

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote für rechtlich zulässig erklärt. Es hat aber gleichzeitig entschieden, dass diese verhältnismäßig sein müssen. Das hat zur Folge, dass in den meisten Städten zunächst nur Dieselfahrzeuge der Klassen 4 und darunter ausgesperrt werden. Verbote für Euro 5 Diesel darf es nicht vor September 2019 geben. Wer einen modernen Diesel der Schadstoffklasse Euro 6, insbesondere 6d fährt, der braucht sich nach heutigem Stand noch weniger Gedanken über Fahrverbote zu machen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof am 13. Dezember von der EU Kommission Korrekturen bei den Grenzwerten der Euro 6 Norm gefordert. WIe sich das Urteil praktisch auswirkt ist derzeit aber noch überhaupt nicht abzusehen.

Zur Verhältnismäßigkeit gehört auch, dass die städtischen Luftreinhaltepläne Ausnahmen von den Fahrverboten zulassen. Dabei ist zum Beispiel an Anwohner, Behinderte, Rettungsfahrzeuge oder Gewerbetreibende zu denken. Die Bundesregierung plant auch für Euro 4 und 5 Diesel, die weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxid pro Kilometer ausstoßen, gesetzlich geregelte Ausnahmen.  In diesem Zusammenhang sind auch Hardware-Nachrüstungen im Gespräch.

5. Was droht bei einem Verstoß?

Dieselfahrer, die Fahrverbote ignorieren, müssen mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe ist in vielen Städten noch unklar. In Hamburg werden je nach Fahrzeug zwischen 25 und 75 Euro, in Hamburg 80 Euro fällig.

Gut zu wissen: Die Interline Fahrzeuge erfüllen die geltenden EU-Grenzwerte. Wir fahren Sie in jede Innenstadt.