Die Stadt Köln hebt das Verbot des Hotelbetriebes im Zusammenhang mit der Corona-Krise auf. So können alle Hotels wieder Gäste aufnehmen, die beruflich ein Zimmer in Köln benötigen.

Neben systemrelevanten Berufsgruppen wie Feuerwehrleuten, Medizinern oder Politikern betrifft dies auch viele andere Geschäftsreisende. Lediglich touristische Übernachtungen bleiben aufgrund der Verordnung des Landes NRW bis 20. April untersagt.

Die Aufhebung des Verbotes teilte die Stadt Köln am 1.4. dem Kölner Verwaltungsgericht schriftlich mit. Sie will die Verordnung unverzüglich modifizieren. Die Dorint-Gruppe war zuvor juristisch gegen die Kölner Hotelverordnung  vorgegangen. Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts kam die Stadt nun durch ihr Einlenken zuvor.